Straßenanliegerbeiträge in NRW

Das nordrhein-westfälische Kommunalabgabengesetz, das landesweit die Erhebung von Gebühren und Beiträgen regelt, wurde novelliert. Die Neuerungen betreffen die Erhebung von Straßenanliegerbeiträgen, die immer dann anfallen, wenn gemeindliche Anliegerstraßen investiv ausgebaut bzw. saniert werden. Nähere Eckpunkte entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen. Die FDP steht für einen maßvollen Straßenausbau, der insbesondere die Wünsche der Anlieger berücksichtigt. Es soll bedarfsgerecht und sinnvoll ausgebaut werden, um Kosten zu sparen. Wir sind aber auch fair und seriös. Eine Abschaffung der Straßenanliegerbeiträge bei gleichzeitiger kompletter Übernahme aus dem gemeindlichen Haushalt wird ohne Kompensation nicht möglich sein. Wenn dies behauptet wird, dann muss auch erläutert werden, woher die Mittel kommen sollen? Sie können nur an anderen Stellen eingespart werden oder die Einnahmen müssen erhöht werden. Wir sind klar gegen eine Erhöhung der Grundsteuer zur Kompensation und halten dies für das falsche Instrument. Gleichzeitig besteht auch im Landeshaushalt nicht die Möglichkeit, die Einnahmeausfälle der Kommunen kompensieren zu können. Dies sollten auch Parteien wissen, die diese Land über Jahrzehnte regiert haben und die derzeitigen Regelungen auf den Weg gebracht haben.

2019-07-02 KAG Eckpunkte 2019-07-02_Anschreiben-KAG_VLK

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23. August 2020

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